Die EKD-Evangelische Kirche Deutschland hat in einem Rundschreiben an ihre über 100 Auslandsgemeinden zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 für den 23. Februar 2025 aufgerufen. Wir nutzen gerne unsere Netzwerke, um diesen Aufruf zu verbreiten.
Deadline für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 02. Februar!
Im Schreiben der EKD (anbei) von Bischöfin Petra Bosse-Huber und Oberkirchenrat Frank Kopania heisst es:
"Es ist eine Wahl in Zeiten, in der viele Menschen bei uns in Deutschland große Sorge spüren angesichts der zahlreichen Krisen unserer Gegenwart. Verunsicherung, Veränderungsmüdigkeit und Gereiztheit nehmen zu – wie auch die Bannkraft von Pessimismus und schlechten Nachrichten.
Dabei gerät das Entscheidende allzu leicht aus dem Blick: Die Demokratie in unserem Land ist ein Geschenk. Und wählen zu dürfen bleibt ein großes Privileg - das zeigt nicht zuletzt die Situation in vielen Ländern weltweit. Weniger als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in einem demokratischen Land.
Kaum im Blick ist zudem, dass die allermeisten der drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland ihr Wahlrecht nicht nutzen. So haben nur etwa fünf Prozent der Auslandsdeutschen bei der Bundestagswahl 2021 gewählt.
Daher möchten wir als EKD zu dieser Bundestagswahl alle Bürgerinnen und Bürger im Ausland in besonderer Weise ermutigen: Nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie wählen! "
👉 Infos: Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Umständen an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen. Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur Wahl für Auslandsdeutsche findet Ihr unter Informationen für Wählende - Die Bundeswahlleiterin.
💥Achtung: der Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis muss bis zum 02. Februar 2025 eingegangen sein!